Daniel Moosmann

Vertrieb

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Was können Unternehmen tun?

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Was können Unternehmen tun?

Die wichtigsten Punkte vorweg:

  1. Ihre Fahrzeuge müssen mit einem intelligenten digitalen Tachographen ausgestattet sein.
  2. Sie müssen die neuen Rechtsvorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
  3. Hilfreiche Dokumentation der Be- und Entladevorgänge im internationalen Transport, egal wo sich das Fahrzeug aufhält.

 

Jetzt handeln:
Nachrüstung schon heute vorbereiten.

Nach den Neuzulassungen müssen bis zum 19. 08. 2025 auch alle zugelassenen Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr noch mit einem intelligenten Tachographen (Gen2) der ersten Version fahren, mit dem neuen Fahrtenschreiber in seiner zweiten Version ausgestattet worden sein. Das bedeutet, dass die Nachrüstung mit einem DTCO® 4.1 bis zu diesem Termin erfolgt sein muss.

Aber auch jetzt besteht schon Handlungsbedarf. Nämlich für alle, die heute noch mit einem analogen oder älteren digitalen Tachographen (Gen1) fahren. Denn auf den neuesten Tachographen in der 2. Version müssen diese Fahr zeuge bereits bis zum 31. 12. 2024 um gerüstet sein, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr fahren sollen.

 

Wir beraten Sie und bauen Ihnen das neue digitale Tachographen auf Wunsch direkt ein.
Jetzt Termin vereinbaren!

 

Das EU-Mobilitätspaket 1 und der intelligente Tachograph

Seit dem 15. Juni 2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in den EU-Staaten mit einem intelligenten digitalen Tachographen ausgestattet sein.
Wenn Sie also im internationalen Güterverkehr tätig sind, müssen Ihre Fahrzeuge, früher oder später, mit einem intelligenten Tachographen der 2. Generation, Version 2 ausgestattet sein.

 

BALD AUF DEM MARKT: DER DTCO 4.1
Die kommende Generation des intelligenten Tachographen

Der neue DTCO 4.1 wird in der Lage sein, Grenzübergänge eines Fahrzeuges zu erkennen und zu speichern. Das Gerät wird zudem die Position und Zeit beim Be- und Entladevorgang protokollieren und die Angaben zusammen mit den Fahrer- und Fahrzeugdaten mindestens so lange aufzeichnen können, wie es die neue Regelung verlangt. Die neue Version wird zuverlässige Daten für noch effizientere Verkehrs- und Handelskontrollen noch sicherer liefern können.

Mehr zu DTCO 4.1

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Wichtige Hinweise zur geplanten Einführung des intelligenten Tachographen:

  • Ein Fahrzeug, das nach Juli 2019 zugelassen wurde, ist bereits mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Version ausgestattet.
  • Wenn bereits ein intelligenter Tachograph der ersten Version installiert ist, müssen Sie bis zum 20. August 2025 nachgerüstet haben. Sprich: Ein intelligenter Tachograph der zweiten Version muss dann eingebaut sein.
  • Wenn Ihre Fahrzeuge mit einem analogen oder digitalen (d. h. „nicht-intelligenten“) Fahrtenschreiber ausgerüstet sind, müssen Sie diesen bis Ende 2024 durch einen intelligenten Tachographen der zweiten Version ersetzen.
  • Wenn es sich bei Ihren Fahrzeugen um Transporter mit einem Gewicht von über 2,5 Tonnen für den grenzüberschreitenden Verkehr handelt, müssen sie ab 1. Juli 2026 mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgestattet werden.

 

Anwendungsvideo:

Achtung – Terminstau!

Da nur Werkstätten mit 57b Status den Umbau vornehmen können, sind wir der passende Umrüstungspartner für Sie.
Weil mit Terminstaus in den Werkstätten zu rechnen ist, sollten entsprechende Umrüstungsvorhaben schon heute sorgfältig geplant werden. Am besten, Sie legen Nachrüstungstermine mit den fälligen Wartungsterminen bzw. den periodischen Prüfungen zusammen. Damit sparen Sie sich Standzeiten.

 

Wir beraten Sie und bauen Ihnen das neue digitale Tachographen in einer unserer 3 Standorte mit 57b Status auf Wunsch direkt ein.
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