Daniel Moosmann

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Wissenswertes: EU-Mobilitätspaket 1

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EU-Mobilitätspaket 1

Auf Logistik- und Speditionsunternehmen kommen in den nächsten Jahren einige weitreichende Änderungen zu. Mit den Anforderungen des EU-Mobilitätspaket 1 soll ein fairer Wettbewerb und bessere soziale Bedingungen für die Fahrerinnen und Fahrer geschaffen werden.

Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengetragen und verraten Ihnen, wie Sie sich am besten für die neuen Gesetze rüsten können.

Die drei Hauptziele des EU-Mobilitätspakets 1

  1. Mehr Fairness und Wettbewerb im europäischen Güterkraftverkehrsmarkt, wodurch der faire Wettbewerb zwischen den Unternehmen gefördert und gegen sogenannte Briefkastenfirmen vorgegangen wird.
  2. Bessere Arbeitsbedingungen für Fahrer, insbesondere gerechtere Löhne; hinzu kommen flexiblere Lenk- und Ruhezeiten. So können die Fahrer in regelmäßigen Abständen in ihr Herkunftsland zurückkehren.
  3. Effizientere Umsetzung aller EU-Rechtsvorschriften, die die folgenden Themen betreffen:
  • Die vom Tachographen zu erfassenden Daten.
  • Welche Fahrzeuge mit Tachographen auszustatten sind.
  • Einhaltung der Vorschriften für das Be- und Entladen.

Wichtige Hinweise zur geplanten Einführung des intelligenten Tachographen:

  • Ein Fahrzeug, das nach Juli 2019 zugelassen wurde, ist bereits mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Version ausgestattet.
  • Wenn bereits ein intelligenter Tachograph der ersten Version installiert ist, müssen Sie bis zum 20. August 2025 nachgerüstet haben. Sprich: Ein intelligenter Tachograph der zweiten Version muss dann eingebaut sein.
  • Wenn Ihre Fahrzeuge mit einem analogen oder digitalen (d. h. „nicht-intelligenten“) Fahrtenschreiber ausgerüstet sind, müssen Sie diesen bis Ende 2024 durch einen intelligenten Tachographen der zweiten Version ersetzen.
  • Wenn es sich bei Ihren Fahrzeugen um Transporter mit einem Gewicht von über 2,5 Tonnen für den grenzüberschreitenden Verkehr handelt, müssen sie ab 1. Juli 2026 mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgestattet werden.

Gesetze und rechtlicher Rahmen

Das EU-Mobilitätspaket 1 betrifft hauptsächlich drei zentrale Vorschriften, an denen wichtige Änderungen vorgenommen werden:

  1. Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten.
  2. Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern.
  3. Verordnung über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt.

Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern

Ab März 2022 und aufgrund der neuen Änderungen im Rahmen des EU-Mobilitätspakets 1:

  1. Ihre Fahrer müssen alle drei bis vier Wochen in ihr Heimatland zurückkehren.
  2. Außerdem müssen die für den internationalen Güterverkehr genutzten Fahrzeuge alle acht Wochen in ihr Zulassungsland zurückkehren.

Kabotage Änderungen

Eine der wichtigsten Änderungen des EU-Mobilitätspakets 1 ist die Begrenzung der Kabotage, die am 21. Februar 2022 in Kraft tritt.

  • Ab 21. Februar 2022 dürfen innerhalb von sieben Tagen höchstens drei Kabotage-Fahrten durchgeführt werden.
  • Zusätzlich ist eine sogenannte „Cooling-off-Phase“ von vier Tagen vorgeschrieben, in der keine Beförderung im selben Land erlaubt ist.
  • Die neue Regelung verlangt, dass der Fahrer spätestens alle vier Wochen in sein Heimatland zurückkehrt.
  • Rückkehrpflicht des Fahrzeugs alle acht Wochen.

Weitere Informationen finden Sie in der PDF

Bußgelder und Verstöße

Der Bußgeldkatalog wurde angepasst, um die in den EU-Vorschriften aufgeführten Verstöße aufzunehmen und die Höhe der Strafen zu vereinheitlichen.
Ebenso wurden Regeln und Verfahren zur Stilllegung von Fahrzeugen definiert und die Bußgelder für Überladungen verschärft. Zudem kann bei Aberkennung der Zuverlässigkeit eine weitere Tätigkeit untersagt werden.

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